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Allgemeine Auftragsbedingungen (Stand: 2018)

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  • Alle notwendigen Versorgungen wie Strom und Wasser, sowie der ungehinderte Zugang zum Bauvorhaben inklusive notwendiger Lagerflächen und Arbeitsraum werden vom Auftraggeber kostenfrei gewährleistet.

  • Entsorgungskosten für Verpackung-, Bauschutt oder sonstige anfallende Materialien (beispielsweise Erdaushub), sind sofern nicht ausdrücklich im Auftragsumfang des Auftragnehmers benannt, auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen oder bauseitig zu lagern.

  • Behördliche Genehmigungen werden vom Auftraggeber eingeholt.

  • Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des Auftragnehmers.

  • Nicht im Auftrag enthaltene Mehrarbeiten werden auf Nachweis gesondert berechnet.  Preise für nachträgliche Aufwendungen werden dem Auftraggeber vor Ausführung ausdrücklich genannt.

  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Positionen oder Baufortschritt Abschlagzahlungen zu stellen. Diese sind zahlbar sofort ohne Abzug nach Rechnungserhalt.

  • Gewährleistungseinbehalte wurden nicht vereinbart.

  • Sofern nicht ausdrücklich im Auftragsumfang des Auftragsnehmer benannt, enthalten alle Positionen im Auftrag kein Material/Baustoffe, allgemeine Entsorgungskosten, Deponiekosten oder Kosten für beauftragte Drittunternehmer (beispielsweise Abfuhrunternehmer). Alle Positionen sind Lohnleistungen.

  • Verpflichtungen des Auftraggebers vor Baubeginn: Der Auftraggeber ist Planauskunftspflichtig, er hat vor Baubeginn dem Auftragnehmer alle ihm zur Verfügung stehenden Leitungspläne auszuhändigen, dazu gehören Zu - und Abwasserleitungen, Medienleitungen, Strom - und Gasleitungen. Falls Leitungspläne nicht vorhanden sind, müssen diese seitens Auftraggeber bei den entsprechenden Behörden bzw. Versorgern angefordert werden. Erhält der Auftragnehmer keine entsprechenden Leitungspläne, haftet der Auftraggeber vollumfänglich bei möglichen Leitungsschäden welche durch den Auftraggeber verursacht werden können. Die Haftungsübernahme bestätigt der Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages.

  • Dem Auftragnehmer werden alle notwendigen Ausführungspläne vor Baubeginn zur Verfügung gestellt.

  • Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Auftragserteilung, ein Widerruf ist schriftlich unter Angabe Ihrer Kunden - und Auftragsnummer per Post an die im Auftrag angegebene Anschrift des Auftragnehmers zu senden (alternativ auch schriftlich per E-Mail an: info@firobau.de)

  • Die gesetzliche Widerrufsfrist erlischt bei Auftragserteilungen in denen der Ausführungsbeginn innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist verbindlich geplant wurde.

  • Stornierung/Widerruf eines verbindlichen Auftrages durch den Auftraggeber nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, ist ausschließlich schriftlich unter Angabe Ihrer Kunden - und Auftragsnummer zu erfolgen (per Post an die im Auftrag benannte Anschrift des Auftragnehmers oder per E-Mail an info@firobau.de). Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Stornierung/Widerruf eines verbindlich geplanten Auftrages nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, eine Stornogebühr in Höhe von 30,00% des Gesamtauftrages (Brutto) mit dem Auftraggeber auszustellen. Diese ist nach Erhalt ohne Abzüge sofort fällig.

  • Wird der Auftragnehmer durch nicht zugesicherten Arbeitsraum, Lagerflächen bzw. ungehinderten Zugang am Bauvorhaben in seiner Leistung behindert, hat er das Recht vom Vertrag zurückzutreten und den entstandenen Schaden in Höhe einer Tagespauschale (gemäß Baumaschinen und Personalkosten je 8,00 Stundensatz) aufzurechnen.

  • Der Auftragnehmer haftet nicht als Nachunternehmer für mangelhafte und nicht fachgerechte Bauleistungen eines Vorunternehmers (beispielsweise Untergrundbeschaffenheit nicht ausreichend tragfähig für geplante Pflasterarbeiten). 

       Eine Bedenkenanmeldung erhält der Auftraggeber bei Feststellung schriftlich.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen unverändert Gültigkeit. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diesem Vertragsverhältnis eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers.

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Der Auftraggeber erhält auf Anforderung eine Kopie der allgemeinen Auftragsbedingungen in gedruckter Form.

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